Download einer >>> Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung 2027.pdf <<<
Jugendschutz
Für Kinder und Jugendliche gelten auf dem Festival besondere Zutritts- und Aufenthaltsregelungen. Bitte beachtet die folgenden Vorgaben bei der Planung eures Festivalbesuchs.
Übersicht
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Alter |
Ticket |
Konzertgelände* |
Campingplatz |
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0–11 Jahre |
Eintritt frei |
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten** |
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten** |
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12–13 Jahre |
Ermäßigtes Ticket |
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten** |
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten** |
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14–15 Jahre |
Ermäßigtes Ticket |
Erziehungsbeauftragung*** möglich |
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten** |
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16–17 Jahre |
Reguläres Festival-Ticket |
Erziehungsbeauftragung*** möglich |
Erziehungsbeauftragung*** möglich |
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Ab 18 Jahre |
Reguläres Festival-Ticket |
Keine Einschränkungen |
Keine Einschränkungen |
Erklärungen
*Konzertgelände
Ist der geschlossene Bereich, in dem die Bühne steht.
**Erziehungsberechtigung
Erziehungsberechtigt bedeutet, dass eine Person das gesetzliche Recht und die Pflicht hat, sich um ein minderjähriges Kind zu kümmern und es zu erziehen: Also die Eltern bzw. gesetzliche Vormund des Kindes.
***Erziehungsbeauftragung
Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren besteht je nach Altersgruppe die Möglichkeit einer Erziehungsbeauftragung. Dabei kann die Aufsichtspflicht unter den entsprechenden Voraussetzungen auf eine andere volljährige Person übertragen werden.
Bitte informiert euch vor eurem Festivalbesuch über die jeweils geltenden Voraussetzungen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Hinweis
Beim Check-In wird der Personalausweis benötigt um das Alter der Jugendlichen Person zu verifizieren. Ohne Nachweis gibt es keinen Zutritt zum Festival.
Es gilt das Alter zum Zeitpunkt der Veranstaltung, nicht zum Zeitpunkt der Bestellung!
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes!
Kinder unter 7 Jahren sollten nicht auf das Veranstaltungsgelände. Und wenn euch Eure Eltern dennoch mitnehmen wollen:
- Nur mit DEINEN Erziehungsberechtigten!
- Nur MIT „Mickey Mouse“, also Kopfhöhrer!
Die oben genannten Regelungen gelten vorbehaltlich und können entsprechend angepasst werden.
Stand: 07.10.2026

