Jugendschutzbestimmungen des Biberttal-Festival e.V.

Der Verzehr branntweinhaltiger Getränke und das Rauchen in der Öffentlichkeit ist nur Personen ÜBER 18 Jahren gestattet !!

Das Biberttal Festival ist ein Musikfestival und fällt somit in den Bereich der künstlerischen Betätigung. Daher gilt es nicht als Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzgesetzes.

Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren.

Kinder dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer Personensorgeberechtigte Personen.

Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder Vormund.

Im Detail gelten auf dem Biberttal Festival folgende Regelungen.

Kinder bis einschließlich 13 Jahre
Zutritt zum Festivalgelände ausschließlich mit einem Elternteil, bzw. Vormund.

Gleiches gilt für den Zutritt zum Zeltplatz

WICHTIGE HINWEISE

Das Biberttal Festival ist ein Musik Festival. Somit wird von dem Personenberechtigten besondere Sorge für das Kind verlangt.
Das Kind ist nicht durch fahrlässiges Verhalten der Eltern in Gefahr zu bringen
Kindern ist der Aufenthalt unmittelbar vor der Bühne zu untersagen.
Während der Konzerte dürfen Kinder nicht mit in die Menschenmenge vor der Bühne genommen werden.
Für besonderen Gehörschutz der Kinder ist von dem Personenberechtigten Sorge zu tragen.
Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahre
Zutritt zum Festivalgelände ausschließlich mit einem Elternteil, bzw. Vormund.
Gleiches gilt für den Zutritt zum Zeltplatz

Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutritt zum Festivalgelände ohne Elternteil bis 24:00 Uhr. Danach muss das Festivalgelände verlassen werden.
Aufenthalt nach 24:00 Uhr und Campen zur mit Personensorgeberechtigter Person.

Ab 18 Jahre
Viel Spaß……

Wir empfehlen einen Ausweis mitzuführen

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